Angesichts der starken Belastungen durch die Corona-Pandemie und in der aktuellen Energiekrise wäre das ein fatales Signal.

Herrmann wies auch ausdrücklich die Argumentation des bayerischen Städtetags zurück: „Dass Kommunen in anderen Bundesländern oder anderen europäischen Ländern Übernachtungssteuern erheben, ist der berühmte Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen. Und die Landeshauptstadt München profitiert bereits schon jetzt vom überdurchschnittlichen Preisniveau bei Übernachtungen, beispielsweise in Form der Umsatzsteuer.“

Hintergrund zur Diskussion

Auslöser des Streits war die Ankündigung der Landeshauptstadt München, als erste bayerische Kommune eine fünfprozentige Übernachtungssteuer von den Hotels zu verlangen. Während die Staatsregierung auf Seiten des Hotels- und Gaststättengewerbes dagegen ist, fordern der Städtetag und die Stadt München die kommunale Hoheit, eigenständig über entsprechende Abgaben entscheiden zu dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Übernachtungssteuern erst im März für verfassungsgemäß erklärt.

(dpa/THWA)

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