Streit reicht bis in die 1990er Jahre zurück

Das Adlon gehört heute zur Luxushotelgruppe Kempinski. Berühmt war ursprünglich das alte Luxushotel, das 1907 öffnete. Am Ende des Zweiten Weltkriegs brannte das Hotel 1945 bis auf einen Seitenflügel nieder. Im Jahr 1984 wurde auch dieser Rest abgerissen. Der Name Adlon blieb als Mythos. Am 23. August 1997 wurde das Hotel Adlon schließlich wiedereröffnet.

Der Streit um das Luxushaus reicht in die 1990er Jahre zurück: Gleich nach der deutsch-deutschen Wiedervereinigung hatte die Familie Adlon eine Rückübertragung der Immobilie beantragt. Im Jahr 1994 wurde das Grundstück verkauft. Einen ersten Antrag auf Rückübertragung lehnte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 ab.

Damit wollten sich die Erben nicht abfinden und beantragten 2019 eine Wiederaufnahme mit Verweis auf neue Beweise – erfolglos. Darum musste sich das Verwaltungsgericht mit dem Fall befassen. Aus Sicht der 29. Kammer war ein Teil der Angaben jedoch bereits bekannt oder zu spät vorgelegt worden.

„Das Adlon ist ein Sonderfall“

Unabhängig davon ging das Gericht aber auch davon aus, dass die Beweismittel nicht zu einer anderen Entscheidung geführt hätten. Denn die sowjetische Siegermacht hatte 1949 Kriegsverbrecher und Nationalsozialisten auf eine Liste gesetzt („Liste 3“) und enteignet. Hedda und Louis Adlon gehörten dazu, weil sie 1941 in die NSDAP eingetreten waren.

Der Eintritt in die NSDAP sei zum Schutz des weltberühmten Hotels erfolgt, argumentierte Felix Adlon. „Das war neun Jahre nach der Machtübernahme durch Hitler“, betonte er. Die Verwaltungsrichter verwiesen jedoch auf die höchstrichterliche Rechtsprechung: Das Bundesverfassungsgericht habe mehrfach bestätigt, dass dieser Rückübertragungsausschluss nicht gegen das Grundgesetz verstoße.

„Das Adlon ist ein Sonderfall“, betonte Klägeranwalt Peters. Die Rechtsprechung, dass von der ehemaligen Sowjetunion beschlagnahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurückgegeben werden darf, müsse überdacht werden.

„So schlimme Finger waren die beiden nicht“

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Als nächste Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig. Damit sich die Leipziger Richter mit dem Fall befassen, müssen die Adlons jedoch weitere rechtliche Hürden nehmen.

„Ich weiß, dass ich sie nicht gerade glücklich gemacht habe“, sagte Richter Keßler nach der Urteilsverkündung. Eine Bemerkung des Richters bei der Verhandlung stimmte Felix Adlon jedoch versöhnlich: Nach dem, was man bislang über das Hotelierpaar Heddi und Louis Adlon wisse, könne man sagen: „So schlimme Finger waren die beiden nicht.“

(dpa/SAKL)

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