Stimmt so – oder was?
Vorgaben am Kartenterminal, Servicepauschalen und Inflation: Die Trinkgeldkultur in Deutschland ist im Wandel
von Wolfgang BubliesHört man sich in Restaurants und Bars unter den Gästen um, nimmt die Akzeptanz bezüglich einer Trinkgeld-Auswahl auf Kartenlesegeräten zu. Die Idee von Servicepauschalen ist hingegen höchst umstritten und wird weitgehend abgelehnt.
Zwar akzeptiert man in Italien (und anderen Ländern) die Gedeckgebühr „Coperto“, die pro Gast bei ein bis drei Euro liegt, aber da ist man ja im Urlaub. Und: Trotz „Coperto“ ist ein zusätzliches Trinkgeld ja nicht verboten. Hierzulande sehen hingegen viele Gäste eine feste Servicegebühr anstelle von Trinkgeld als Frechheit an oder nennen diese Option kurzerhand „Quatsch“. So auch zum Beispiel Hans-Peter Maichle aus Geislingen in Baden-Württemberg, der als Hobbykoch und Gourmet auch häufig auswärts zum Essen geht. Er ist nach wie vor für ein persönliches Trinkgeld, das bei ihm je nach Serviceleistung und Freundlichkeit durchaus unterschiedlich ausfällt.
Eine Entscheidung des Gastes
„Trinkgeld muss eine Entscheidung des Gastes bleiben“, sagen in unserer (keinesfalls repräsentativen) Umfrage auch die Hobbykoch-Kollegen Günter Kühnlenz aus Amberg (Bayern) und Christof Straub, der ebenfalls aus Geislingen kommt. „Ich will selbst festlegen, wieviel ich drauflege“, lautet der Tenor. Straub gehört im Übrigen zu jenen, die Trinkgeld grundsätzlich in bar bezahlen. Auch Sissy und Mario Neumann aus Augsburg geben den Obolus stets direkt dem Kellner. Zehn Prozent sind üblich, in ihren Stammlokalen sind sie zumeist großzügiger.
Nichtsdestotrotz experimentieren einige Restaurants in Deutschland inzwischen mit „Service included“, also mit festen Servicepauschalen, so wie dies etwa in den USA oder Großbritannien üblich ist. Hierzulande neu, wenn auch noch selten, sind darüber hinaus „automatische“ Serviceaufschläge bei Gruppen. So wollen Gastronomen, wie sie sagen, gerechtere Löhne und planbarere Einnahmen für ihr Personal erreichen. Rechtlich gesehen gehen solche Gebühren allerdings ans Restaurant und der Chef kann frei entscheiden, ob das Geld verteilt wird oder nicht. Hinzu kommt die Frage der Versteuerung – Trinkgeld ist bisher ja steuerfrei.
als Wertschätzung dazu. Foto: www.ngg.net
Wertschätzung gehört dazu
„Trinkgeld ist ein direktes Dankeschön. Und Wertschätzung gehört in Deutschland zum Gastgewerbe einfach dazu“, sagt Mark Baumeister, Referatsleiter für das Gastgewerbe bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Wenn Unternehmen auf eine Servicepauschale umstellen, erwarte er, dass die Einnahmen auch fair verteilt werden. „Und genau das ist, wenn Beschäftigte die Verteilung von Trinkgeld nicht selber organisieren, immer ein Problem“, sagt Baumeister.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA spricht zum Thema Trinkgeld keine Empfehlungen aus. „Unsere Unternehmer kennen die Wünsche und Erwartungen ihrer Gäste am besten und entscheiden individuell über die Möglichkeiten der Trinkgeldgabe und den Umgang damit“, erklärt Jürgen Benad, Rechtsexperte und Geschäftsführer des Verbands auf Anfrage von HOGAPAGE. Der DEHOGA kläre jedoch gerne auf, was es beim Thema Trinkgeld mit Blick auf die korrekte Abrechnung zu beachten gibt.
