4. Spenden steuerlich geltend machen

In Krisenzeiten und zum Fest der Liebe ist die Spendenbereitschaft in der Regel besonders hoch. Wer kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen bedenkt, kann davon auch selbst profitieren.

Denn Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der eigenen Gesamteinkünfte können in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übersteigen die Spenden den Höchstbetrag, können sie in die nächsten Jahre vorgetragen und dann dort angerechnet werden, teilt der BVL mit.

Für Spenden bis zu 300 Euro reicht als Nachweis für das Finanzamt der Kontoauszug oder ein Einzahlungsbeleg. Für höhere Beträge braucht es in der Regel eine ordnungsgemäße Zuwendungsbescheinigung.

5. Handwerkerleistungen absetzen

Noch schnell einen Kamin einbauen oder die Heizung reparieren lassen? Klar, dafür muss man erstmal einen Handwerker bekommen. Klappt das aber, kann man in der Steuererklärung 20 Prozent der in Rechnung gestellten Handwerkerleistungen geltend machen – maximal aber 1.200 Euro.

Voraussetzung: Man lässt die Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung ausführen, wozu auch Zweit- und Ferienwohnungen zählen, und zahlt per Überweisung.

Übersteigt die Rechnung für die Arbeiten den Betrag von 6.000 Euro, kann es sich laut BVL lohnen, mit dem ausführenden Betrieb zwei Teilzahlungen zu vereinbaren. Eine bis maximal 6.000 Euro noch in diesem Jahr, die zweite erst Anfang des kommenden Jahres, um mehr Steuerersparnis herauszuholen.

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