9. Werbungskostenpauschale knacken

Seit diesem Jahr liegt die Werbungskostenpauschale bei 1.200 Euro. Um in der Steuererklärung mehr aus seinen Werbungskosten herauszuholen, muss man diesen Betrag überschreiten.

Wer also 2022 für jobbezogene Ausgaben – etwa Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmaterialien, Fortbildungen, Arbeitskleidung und Arbeitszimmerausstattung – schon knapp an dieser Grenze liegt, sollte sich überlegen, ob notwendige Investitionen vorgezogen werden können. Das spart der Lohi zufolge Steuern.

Das können etwa ein größerer Monitor, ein Farbdrucker, ein ergonomischer Bürostuhl, eine Arbeitsbrille, Fachbücher oder PC-Zubehör sein. Wer die Anschaffung ins darauffolgende Jahr verschiebt, und dann unterhalb der Pauschale bleibt, verschenkt die Steuerersparnis.

10. Steuererklärung von 2018 nachholen

Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann kann es sich trotzdem lohnen, eine einzureichen. Im Schnitt bekommen Steuerzahler nämlich mehr als 1.000 Euro jedes Jahr zurück.

Bis zu vier Jahre rückwirkend können Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Erklärung einreichen. Dann allerdings ist Schluss, eine etwaige Erstattung verschenkt. „Die Erklärung für das Jahr 2018 muss deshalb spätestens am 31. Dezember 2022 beim Finanzamt eingehen“, sagt Erich Nöll.

(dpa/THWA)

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