Saarland

Bisher geschlossene Diskotheken und Clubs dürfen unter den Zugangsregeln von 2G-Plus wieder öffnen. Auch Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Besuchern sind dann wieder für Geimpfte und Genesene (2G) erlaubt. Innen dürfen maximal 6.000 und draußen bis zu 25.000 Menschen zusammenkommen.

Ansonsten können alle Bereiche, in denen bislang 2G oder 2G-Plus galt, unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) besucht werden. Dazu zählen Gastronomie, Friseure, Schwimmbäder und Saunen, Fitnessstudios, Museen, Theater, Konzerthäuser, Kinos sowie öffentliche und private Veranstaltungen bis 2.000 Besucher, außerschulische Bildungsveranstaltungen und Fahrschulen. In Hotellerie und bei Busreisen müssen Ungeimpfte alle 72 Stunden einen negativen Test erbringen.

Neuerungen gibt es ab Freitag auch bei der Maskenpflicht: Eine Mund-Nase-Bedeckung muss im Freien nur noch bei Veranstaltungen getragen werden. In Innenräumen und bei Veranstaltungen entfällt die Maskenpflicht, wenn 2G-Plus eingehalten wird. Der Test darf aber dann nicht älter als sechs Stunden sein.

Im ersten Schritt war am 19. Februar die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske im Einzelhandel und im ÖPNV entfallen. Verpflichtend ist dort weiterhin das Tragen einer medizinischen Maske. Zudem gibt es seitdem keine Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte mehr. Der dritte Lockerungsschritt ist ab dem 20. März geplant.

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