Sachsen

In Sachsen gelten ab diesem Freitag gelockerte Corona-Regeln. Eine Überlastung der Krankenhäuser sei in den kommenden zwei Wochen nicht zu erwarten, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Verordnung. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

Kontaktbeschränkungen: Personenobergrenzen entfallen, solange bei einem Treffen alle geimpft oder genesen sind. Ist mindestens eine ungeimpfte oder nicht genesene Person dabei, sind Treffen auf den eigenen Hausstand und zwei weitere Personen begrenzt. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren.

Gastronomie: Künftig gilt 3G – neben Geimpften und Genesenen dürfen auch Menschen mit einem tagesaktuellen Test in Gaststätten. Bars, die keine «Unterhaltungskomponente» wie eine Tanzfläche haben, werden mit Restaurants gleichgestellt.

Messen: Kongresse und Messen dürfen mit 3G stattfinden.

Großveranstaltungen: Bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen können Veranstalter zwischen 2G und 3G wählen. Bei 2G dürfen im Innenbereich maximal 6.000 Menschen bei einer Auslastung von 60 Prozent zusammenkommen. Im Außenbereich sind 25 000 Menschen bei einer Auslastung von 75 Prozent erlaubt. Entscheidet sich ein
Organisator für 3G, darf er seine Einrichtung zu 50 Prozent auslasten. Generell muss am Platz keine Maske getragen werden.

Clubs: Nach monatelanger Schließung dürfen die Clubs wieder unter Beachtung der 2Gplus-Regel öffnen. Geimpfte und Genesene müssen also zusätzlich einen tagesaktuellen Test oder eine Booster-Impfung nachweisen. Maskenpflicht, Mindestabstand und Kapazitätsbegrenzungen entfallen.

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